Motorrad (Kat. A1 / A35 / A)
Der Nothelferkurs muss vor der Gesuchstellung des Lernfahrausweises absolviert werden. Er kann ab einem Alter von 12. Jahren besucht werden und ist 6 Jahre gültig.
Das Gesuch finden Sie auf unserer Homepage unter den nützlichen Formularen. Klicken Sie dazu direkt hier.
Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein. Der Sehtest muss bei einem diplomierten Optiker oder Arzt in der Schweiz gemacht werden. Die Ergebnisse des Sehtests, (Gültigkeit 24 Monate) werden durch den Optiker oder Arzt direkt auf dem Gesuch ergänzt. Nun legen Sie noch ein aktuelles Passfoto bei und der Antrag ist vollständig.
Wenn Sie das alles erledigt haben, geben Sie das Formular persönlich bei Ihrer Gemeinde ab. Bitte vergessen Sie nicht einen Pass, eine Identitätskarte oder einen Ausländerausweis mitzunehmen, um Ihre Identität zu bestätigen.
Nach der Bearbeitung ihres Gesuchs, erhalten Sie per Post die Zulassungsbewilligung für die Theorieprüfung. Mit dieser Zulassung können Sie sich nun für die Theorieprüfung anmelden. Dies ist jedoch frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters der entsprechenden Ausweiskategorie möglich.
Bestandene Theorieprüfungen ab dem 1.1.2021 sind unbeschränkt gültig.
Nach bestandener Theorieprüfung erhalten Sie den Lernfahrausweis via Post zugestellt. Sie können dann zusätzlich den elektronischen Lernfahrausweis beantragen (E-LFA).
Sofern Sie bereits den Führerausweis der Kategorie B (Auto) besitzen, erhalten Sie den Lernfahrausweis automatisch nach Einreichung des Gesuchs.
Nun können Sie endlich mit Hilfe der Fahrschule All In One Drive Ihre Fahrausbildung beginnen. Hier finden Sie unsere preiswerten Ausbildungspakete für die Motorrad-Fahrausbildung.
Sobald Sie den Lernfahrausweis erhalten haben, dürfen Sie selbstständig mit dem Motorrad Lernfahrten ausüben. Das Motorrad muss mit einem L-Schild ausgerüstet sein. Falls Sie sich noch unsicher fühlen, empfiehlt es sich zuerst eine Fahrlektion zu buchen.
Es gibt insgesamt 3 Grundkurse. Teil 1, Teil 2 und Teil 3 à 4 Stunden. Die Grundkurse müssen mit demselben Lernfahrausweis innerhalb von 4 Monaten (ab Ausstellungsdatum des Lernfahrausweises) besucht werden.
Falls Sie die Kategorie A1 bereits besitzen (vor dem 01.01.21 absolviert), müssen Sie nur den Grundkurs Teil 3 besuchen.
Wenn Sie alle Grundkurse besucht haben, wird der Lernfahrausweis um 1 Jahr verlängert. In diesem Jahr müssen Sie die praktische Führerprüfung absolvieren, ansonsten verfällt der Lernfahrausweis.
Während der Zeit in der Sie das Fahren erlernen, müssen Sie noch den Verkehrskundeunterricht (VKU, 8h) besuchen (Seit 01.01.2021 unbeschränkt gültig). Dieser Kurs ist obligatorisch.
Falls Sie bereits den Führerausweis der Kategorie B (Auto) besitzen, müssen Sie den Verkehrskundeunterricht nicht nochmal besuchen.
Es empfiehlt sich, vor der praktischen Prüfung Motorradfahrlektionen zu nehmen. Somit ist man auch optimal für die jeweilige Prüfungsart vorbereitet.
Kategorie A1 mit Funk
Kategorie A35 / A mit Sozius
Die Anmeldung erfolgt über das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau. Sobald Sie angemeldet sind, erhalten Sie den Prüfungstermin zugesendet. Zur praktischen Fahrprüfung muss der Lernfahrausweis im Papierformat mitgebracht werden.
Sofern man die Führerprüfung ausserkantonal ablegen möchte, muss man zuerst im jeweiligen Wohnkanton ein Gesuch stellen (Siehe hier).
Die 2-Phasen Ausbildung muss nur die Kategorie A35 bzw. Kat. A absolvieren. Falls Sie die Ausbildung bereits besucht haben (z.B. mit dem Auto, Kat. B), muss diese nicht noch einmal absolviert werden.
Ausweiskategorie
Spezifikationen
Grundkurs
Praktische Prüfung
Spezielles
Kategorie A1
Ab 15 Jahren
max. 50 ccm
max. 4 kW
max. 45 km/h
Kennzeichen gelb
12 Stunden
(Teil 1 bis 3)
Experte folgt via Verkehrsfunk
Kategorie A1
Ab 16 Jahren
max. 125 ccm
max. 11 kW
Kennzeichen weiss
12 Stunden
(Teil 1 bis 3)
Experte folgt via Verkehrsfunk
Kategorie A35
Ab 18 Jahren max. 35kW
Hubraum frei
max. 35kW
max. 0.20 kW/kg
12 Stunden
(Teil 1 bis 3)
Nur Teil 3 sofern Kat. A1 im Besitz vor dem 01.01.2021
Experte sitzt als Sozius auf dem Motorrad
Für alle die ab 01.01.2021 Kat. A1 erworben haben, müssen beim Kat. A 35 Aufstieg nur noch die Prüfung machen
Kategorie A
Nach 2 Jahren klagloser Fahrpraxis der Kat. A35
Hubraum frei
Leistung frei
mehr als 0.20 kW/kg
Direkteinstieg nur:
– Motorradmech.
-Behörden
Nach 2 Jahren Kat. A35, kann der LFA der Kategorie A beantragt werden.
Gültigkeit: 12 Monate
Sofern Kat. A 35 LFA vor 31.12.2020 erworben, bis 30.06.2021 praktische Prüfung absolviert, bekommt nach 2 Jahren Kat. A Prüfungsfrei
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