Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Personalien

 

Alle persönlichen Angaben sind wahrheitsgetreu anzugeben und allfällige Änderungen sind der All In One Drive GmbH unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Personalien für die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehenden Arbeiten, verwendet werden dürfen.

 

2. Fahrlektionen

Die ausgeschriebenen Preise sind vor der Fahrlektion in Bar oder mit TWINT zu begleichen. Es werden in Ausnahmefällen höchstens Schulden bis CHF 240.- akzeptiert. Dies gilt nur, sofern die All In One Drive GmbH einverstanden ist.  Die Ausbildung kann nur weitergeführt werden, wenn die Dienstleistungen vollständig bezahlt wurden.

Vor der Fahrlektion muss ein gültiger Lernfahrausweis vorgelegt werden. Sollte die Fahrlektion aufgrund des fehlenden oder ungültigen Lernfahrausweises nicht stattfinden können, so wird der vollständige Betrag verrechnet.

Fahrstundentermine können bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Sollte der Termin nach dieser Frist (später als 48 Stunden) abgesagt werden oder der Termin wird ohne Absage nicht wahrgenommen, so wird der vollständige Betrag in Rechnung gestellt.

3. Administrationsgebühr

 

Diese Gebühr von CHF 60.- wird für Auto Fahrschüler ab der zweiten Fahrlektion einmalig erhoben. Sie dient zur Deckung des administrativen Aufwandes während der Fahrausbildung. Insbesondere das Führen der Ausbildungskarte, die Planung und allfällige Umbuchung von Fahrlektionen und der Fahrprüfung, sowie die direkte Erreichbarkeit via Whats App.

 

4. Kurse

 

Die Anmeldung für den Nothelferkurs, Verkehrskundeunterricht, Motorrad Grundkurs oder Motorrad Fahrtraining ist verbindlich. Sollte nach der Anmeldung kein Bestätigungs-E-Mail eintreffen, so ist dies unverzüglich der All In One Drive GmbH zu melden. Die Kursgebühren sind im Voraus via Banküberweisung oder am ersten Tag in Bar oder mit TWINT zu begleichen.

 

4.1 Umbuchung oder Abmeldung

 

Für die Umbuchung oder Abmeldung vom Nothelferkurs, Verkehrskundeunterricht, Motorrad Grundkurs oder Motorrad Fahrtraining gelten folgende Bestimmungen. Bei einem Fernbleiben des Kurses, wird der vollständige Betrag in Rechnung gestellt. Eine Umbuchung oder Abmeldung muss via E-Mail erfolgen und ist erst verbindlich, wenn der Kunde die Abmeldung von der All In One Drive GmbH bestätigt bekommen hat.

Umbuchung

  • Kostenlose Umbuchung, wenn die Umbuchung früher als 96 Stunden vor Kursbeginn erfolgt.
  • Kosten: CHF 10, wenn die Umbuchung zwischen 96 Stunden und 48 Stunden vor Kursbeginn erfolgt.
  • Kosten: «Vollpreis – CHF 30», wenn die Umbuchung zwischen 48 und 24 Stunden vor Kursbeginn erfolgt.
  • Kosten: «Vollpreis – CHF 20», wenn die Umbuchung weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn erfolgt.

Abmeldung

  • Kostenlose Abmeldung, wenn die Abmeldung früher als 96 Stunden vor Kursbeginn erfolgt.
  • Kosten: CHF 30, wenn die Abmeldung zwischen 96 Stunden und 48 Stunden vor Kursbeginn erfolgt.
  • Kosten: «Vollpreis – CHF 10», wenn die Abmeldung weniger als 48 Stunden vor Kursbeginn erfolgt.

 

4.2. Nothelferkurs

 

Bei Kursbeginn muss ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird der Teilnehmer, gegen Verrechnung der vollen Kursgebühr, vom Kurs ausgeschlossen. Der Nothelferausweis erhalten Sie am Ende des Kurses. Sofern Sie einen Ersatz-Ausweis benötigen, ist dies gegen eine Gebühr von CHF 40 möglich.

 

4.3. Verkehrskundeunterricht (VKU)

 

Bei Kursbeginn muss ein gültiger Lernfahrausweis vorgelegt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird der Teilnehmer, gegen Verrechnung der vollen Kursgebühr, vom Kurs ausgeschlossen.

 

4.4. Motorrad Grundkurse und -Fahrtrainings

 

Bei Kursbeginn muss ein gültiger Lernfahrausweis (für Grundkurse) bzw. Führerausweis (für Fahrtrainings) vorgelegt werden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, mit einem betriebssicheren Roller oder Motorrad und einer der Ausweiskategorie entsprechenden Schutzbekleidung am Motorrad Grundkurs oder -Fahrtraining zu erscheinen. Sollte eines der obengenannten Punkte nicht erfüllt sein, so wird der Teilnehmer, gegen Verrechnung der vollen Kursgebühr, vom Grundkurs bzw. Fahrtraining ausgeschlossen. Die Fahrzeug- und Personen- bzw. Unfallversicherungen sind Sache des Teilnehmers. Im Falle eines Schadens oder Unfalles ist die Fahrschule All In One Drive GmbH von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

 

5. Pakete

 

Die Paket- und Abogebühren sind im Voraus (Banküberweisung) oder am ersten Tag (Bar oder TWINT), bei Beanspruchung des Paketes oder Abos, zu begleichen. Die im Paket oder Abo enthaltenen Dienstleistungen müssen innerhalb von zwei Jahren bezogen werden. Ansonsten verfällt der Anspruch auf die Dienstleistungen. Es sind keine (Teil-) oder Rückerstattungen möglich. Der Paket- oder Abovertrag ist nicht auf Dritte übertragbar.

 

6. Zahlungsmöglichkeiten

 

Alle Kosten können vor Ort in Bar oder mit TWINT beglichen werden. Bei Zahlungen via Banküberweisung, werden die Angaben unserer Bank dem betreffenden Fahrschüler schriftlich oder in Form einer Rechnung zugestellt.

 

7. Prüfung

 

Die Anmeldung für die Führerprüfung der Kategorie Auto/Anhänger erfolgt über den Fahrlehrer. Dieser wird nach Absprache mit dem Fahrschüler einen geeigneten Prüfungstermin mit dem Straßenverkehrsamt vereinbaren.

Die Kosten für die Führerprüfung sind vom Fahrschüler zu bezahlen. Alle noch offenen Schulden an die All In One GmbH sind vor dem Antritt an die Führerprüfung zu begleichen.

 

8. Pünktlichkeit

 

Wir bitten Sie, pünktlich zu den vereinbarten Terminen zu erscheinen. Kommen Sie verspätet zur Fahrlektion, so wird die verspätete Zeit von der Fahrlektion abgezogen. Erscheinen Sie zu spät zu einem Kurs, werden Sie gegen Verrechnung des kompletten Betrages, vom Kurs ausgeschlossen.

 

9. Bussgelder

 

Bussen die während der Fahrt vom Fahrschüler verursacht werden, sind vollumfänglich vom Fahrschüler zu begleichen.

 

10. Fahrfähigkeit

 

Fahrten unter Einfluss von Drogen oder Alkohol sind illegal. Um unsere Fahrlehrer zu schützen, behalten wir uns das Recht vor, bei Verdacht von Drogen- oder Alkoholkonsum die Fahrlektion abzubrechen und bei der Polizei einen BTM- (Betäubungsmittel) oder Alkoholtest durchzuführen. Sollte einer der Tests positiv ausfallen, so wird die Fahrlektion vollständig verrechnet.

 

 

Allgemeines

 

Wir können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Vorankündigung anpassen. Es gilt die jeweils aktuelle, auf unserer Website publizierte Fassung. Sollten Sie Fragen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, wenden Sie sich bitte an uns.

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