Ausbildungsweg Auto

Ausbildungsweg

Auto (Kat. B)

Der Nothelferkurs muss vor der Gesuchstellung des Lernfahrausweises absolviert werden. Er kann ab einem Alter von 12. Jahren besucht werden und ist 6 Jahre gültig.

Das Gesuch finden Sie auf unserer Homepage unter den nützlichen Formularen. Klicken Sie dazu direkt hier.

Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein. Der Sehtest muss bei einem diplomierten Optiker oder Arzt in der Schweiz gemacht werden. Die Ergebnisse des Sehtests, (Gültigkeit 24 Monate) werden durch den Optiker oder Arzt direkt auf dem Gesuch ergänzt. Nun legen Sie noch ein aktuelles Passfoto bei und der Antrag ist vollständig.

Wenn Sie das alles erledigt haben, geben Sie das Formular persönlich bei Ihrer Gemeinde ab. (Sofern Sie bereits einen Führerausweis der Kat. A1 oder A35 besitzen, können Sie das Gesuch direkt an das Strassenverkehrsamt senden). Bitte vergessen Sie nicht einen Pass, eine Identitätskarte oder einen Ausländerausweis mitzunehmen, um Ihre Identität zu bestätigen. 

Nach der Bearbeitung ihres Gesuchs, erhalten Sie per Post die Zulassungsbewilligung für die Theorieprüfung. Mit dieser Zulassung können Sie sich nun für die Theorieprüfung anmelden. Dies ist jedoch frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters der entsprechenden Ausweiskategorie möglich.

Bestandene Theorieprüfungen ab dem 1.1.2021 sind unbeschränkt gültig.

Nach bestandener Theorieprüfung erhalten Sie den Lernfahrausweis via Post zugestellt. Sie können dann zusätzlich den elektronischen Lernfahrausweis beantragen (E-LFA).

Nun können Sie mit Hilfe der Fahrschule All In One Drive Ihre Fahrausbildung beginnen. Hier finden Sie unsere preiswerten Ausbildungspakete für die Auto-Fahrausbildung. Aus sicherheits- und fachlichen Aspekten, empfehlen wir allen Neulenkern vor privaten Übungsfahrten die Grundkentnisse bei uns in der Fahrschule zu erlernen. Anschliessnd haben Sie die Möglichkeit, mit einer Begleitperson (mind. 23 Jahre alt und nicht mehr auf Probe) privat zu fahren.

Während der Zeit in der Sie das Fahren erlernen, müssen Sie noch den Verkehrskundeunterricht (VKU, 8h) besuchen (Seit 01.01.2021 unbeschränkt gültig). Dieser Kurs ist obligatorisch.

Die Anmeldung erfolgt über das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau. Sobald Sie angemeldet sind, erhalten Sie den Prüfungstermin zugesendet. Zur praktischen Fahrprüfung muss der Lernfahrausweis im Papierformat mitgebracht werden.

Sofern man die Führerprüfung ausserkantonal ablegen möchte, muss man zuerst im jeweiligen Wohnkanton ein Gesuch stellen (Siehe hier).

Nach bestandener Führerprüfung erhalten Sie einen Führerausweis im Kreditkartenformat, welcher 3 Jahre gültig ist (Führerausweis auf Probe).

Nach bestandener Führerprüfung müssen Sie die 2-Phasen Ausbildung innerhalb von 12 Monaten absolvieren. Wenn die Ausbildung absolviert wurde, erhalten Sie nach Ablauf des Führerausweises auf Probe den unbeschränkt gültigen Führerausweis.

Gesetzliche Grundlagen

Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Der Gewinn dieser Verlängerung für die Verkehrssicherheit liegt darin, dass sich das Unfallrisiko nach Bestehen der praktischen Führerprüfung umso mehr reduziert, je mehr Fahrten mit Begleitung stattgefunden haben. Da das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises für Personenwagen nicht angehoben werden soll, kann künftig der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Zudem ist es für gewisse Berufsausbildungen erforderlich, den Führerausweis bereits mit 18 zu haben. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin. Weitere Informationen zu den Übergangsbestimmungen und Jahrgängen finden Sie hier.

Lernfahrten auf Motorwagen dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat, seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.

Zulassung zum Führen von:

  • Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 Kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen exklusiv Führersitz.
  • Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 Kg nicht übersteigt.
  • Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 Kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 Kg nicht übersteigt.

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